FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.3 und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 100-0 schreiben die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen für den Arbeitgeber vor. Wir erstellen diese nach der DIN ISO 23601. Die hierfür vorgesehenen Kennzeichnungen und Schilder werden von uns bei Ihnen im Betrieb angebracht.

 
 
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